Pflegerische und psychiatrische Leistungen werden nach Verordnung des Hausarztes / Psychiater von der Krankenversicherung übernommen. Diese übernimmt in der Regel während 60 Stunden pro drei Monate die Kosten der Pflege. Falls mehr Stunden benötigt werden, braucht es die Bewilligung Ihrer Krankenversicherung.
Die Kantone Basel-Stadt und Land haben den Patientenbeitrag auf max. CHF 8.00 pro Tag festgelegt. Dieser ist zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt der Krankenkasse vom Kunden zu bezahlen, und wird von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet. Der Patientenbeitrag kann bei Anspruchsberechtigung auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung beim Amt für Sozialbeiträge in Basel-Stadt und bei der SVA Basel-Land geltend gemacht werden. Die restlichen Kosten werden vom Wohnkanton oder der Gemeinde übernommen.
Basel-Stadt Kosten erste Stunde Kosten zweite Stunde
Bedarfabklärung CHF 96.00 CHF 80.00
Behandlungspflege CHF 90.00 CHF 80.00
Grundpflege CHF 80.00 CHF 70.00
Basel-Land Kosten erste Stunde Kosten zweite Stunde
Bedarfabklärung CHF 90.80 CHF 82.80
Behandlungspflege CHF 85.70 C HF 77.40
Grundpflege CHF 75.60 CHF 67.60
Der Krankenversicherer (KV) als Kostenträger:
Die Krankenversicherer übernehmen einen Beitrag an die ambulante Pflegekosten (gemäss obiger Auflistung)
Die Vergütung der Beiträge erfolgt in Zeiteinheiten von 5 Minuten, jedoch mindestens 10 Minuten (gemäss Art. 7a, Abs. 2 KLV). Die Beiträge sind vom Bund festgelegt worden.
Die Kundin / Der Kunde als Kostenträger
Der Kundin / Dem Kunde darf nicht mehr als CHF 8.00 pro Tag für ambulante Pflege in Rechnung gestellt werden (gemäss ober Tabelle). Pro Jahr also maximal CHF 2'920.00