Kassenpflichtige Tarife nach KVG (Krankenversicherungsgesetz)
Psychiatrische und pflegerische Leistungen
Pflegerische und psychiatrische Leistungen werden nach Verordnung des Hausarztes / Psychiater von der Krankenversicherung übernommen. Diese übernimmt in der Regel während 60 Stunden
pro drei Monate die Kosten der Pflege. Falls mehr Stunden benötigt werden, braucht es die Bewilligung Ihrer Krankenversicherung.
Der Kanton Basel-Stadt hat den Patientenbeitrag auf max. CHF 8.00 pro Tag festgelegt. Dieser ist zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt vom Kunden zu bezahlen,
und wird von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet. Der Patientenbeitrag kann bei Anspruchsberechtigung auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder auf Prämienverbilligung in der
Krankenversicherung beim Amt für Sozialbeiträge geltend gemacht werden.
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Hauswirtschaftliche Tarife
Hauswirtschaft, Betreuung und Begleitung
Hauswirtschaftsleistungen, Betreuungsleistungen- und Begleitungen sind von der Grundversicherung der Krankenkasse nicht versichert. Bei vorhandener Zusatzversicherung welche einen Beitrag daran
leistet, ist es wichtig zu wissen in welchem Umfang die Leistungen bestehen. Bitte klären Sie dies bei Ihrer Versicherung ab.
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen können bei Anspruchsberechtigung auch durch die Ergänzungsleistungen der AHV/IV beim Amt für Sozialbeiträge, Basel-Stadt geltend gemacht
werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Abklärung auf Anspruch.
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